R
- Rechtsichtig
- Als rechtsichtig bezeichnet man jene Person, deren Fernpunkt, bei in Ruhestellung befindlichem Auge, im optisch Unendlichen liegt.
- Reflektion
- Mit Reflexion bezeichnet man das Zurückwerfen des Lichtes beim Auftreffen auf ein Medium, dessen Oberfläche einen Teil des Lichtes weder verschluckt noch durchlässt.
- Refraktionsbestimmung
- Ermittlung der Korrektionswerte einer Fehlsichtigkeit, durch Augenoptiker oder Augenartzt, nach welcher eine Brillenglasverordnung zur Herstellung einer individuellen Sehhilfe ausgestellt wird.
- Refraktionsfehler
- Refraktionsfehler bedeutet wörtlich übersetzt Brechungsfehler.
- Regenbogenhaut
- Farbiger Teil des Auges dessen Funktionsweise einer Blende einer Kammera gleicht.
- Retina
- Die Netzhaut (Retina) ist eine lichtempfindliche Schicht mit deren Hilfe das aufs Auge treffende Licht in Nervenimpulse umgewandelt wird.
- Retinitis Pigmentosa
- Netzhauterkrankung bei deren Verlauf das Gesichtsfeld allmählich von der Peripherie her zum Zentrum hin eingeschränkt wird.
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