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Als Schielen wird eine beständige oder stets auftretende Fehlstellung der Augen bezeichnet.
Diese Fehlstellung ist nicht nur optisch sichtbar, sie führt auch zu erheblichen Sehstörungen.
Durch die Fehlstellung der Augen ist die Zusammenarbeit von Augen und Gehirn, bzw. die Umwandlung des „Gesehenen“ in ein dreidimensionales Bild, nicht möglich.
Es entstehen Doppelbilder, da die Deckung des „Bildes“ durch die Fehlstellung nicht mehr gegeben ist.
Verhängnisvoll ist, dass bei Kindern diese Doppelbilder unterdrückt werden können, d. h. das vom schielenden Auge übertragenen „Bild“ wird nicht berücksichtigt.
Durch diesen Prozess wird dieses unbenutzte Auge sehschwach (amblyop). Ohne die frühzeitige Behandlung bleibt diese Sehschwäche (Strabismus) ein Leben lang bestehen.
Zudem kann dieses Kind das beidäugige Sehen bzw. das dreidimensionale Sehen nie mehr erlernen.
Es existieren mehrere Formen des Schielens:
• Beim einseitigen Schielen (monolateralem Schielen) ist nur ein Auge von der Fehlsichtigkeit betroffen. Es besitzt geringere Beweglichkeit oder eine mangelhafte Sehstärke.
• Beim wechselseitigen Schielen (alternierendes Schielen) sind beide Augen betroffen.
Schielen kann vererbbar sein kann aber auch durch einseitige Linsentrübung, Augentumore, Verletzungen und seitenungleiche Brechungsfehler verursacht werden.
Zusätzlich kann eine Fehlstellung plötzlich auftreten. Verursacht durch Kinderkrankheiten, Fieber oder sogar auch seelisch bedingt.
Die Brechungsfehler können bei frühzeitiger Entdeckung mit einer Brille ausgeglichen werden.
Trotzdem ist bei jedem 2. „Schielkind“ ein operativer Eingriff von Nöten.
Bei diesem Eingriff wird die Bindehaut geöffnet und die Augenmuskulatur reguliert.
Eine 100%-ige Verbesserung ist dadurch jedoch nicht gewährleistet und es können weitere Eingriffe notwendig werden, um das Schielen endgültig zu korrigieren.
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